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Modernisierungen und Renovierungen im Weinberghotel Edelacker

Edelacker modernisiert

Im Oktober 2021 brach das Weinberghotel Edelacker mit den zuvor eingeschlagenen Wegen und bestehenden Strukturen. Eine mehrköpfige Hotelleitung übernahm und trifft seither viele mutige Entscheidungen. Unzählige positive Veränderungen folgten. Daher lohnt es sich, diese für Gäste, Mitarbeitende, Nachbarn und Freunde hier einmal festzuhalten.

Das Logo vom Weinberghotel Edelacker gibt es seit 2018. Am Hotel angebracht wurde es jedoch erst im November 2021 - symbolisch für den Neubeginn.

Der Neubeginn

Ende 2021 hat das Corona-Virus die Welt im Griff. Damit verbundene Auflagen für Hotellerie und Gastronomie bringen Betriebe an ihre Existenzgrenzen. Auch das Weinberghotel Edelacker mit damals knapp 35 Mitarbeitenden muss sich einiges einfallen lassen. Parallel legt die Hotelleitung abaer auch die Zukunft des Hauses fest und setzt auf drei Kernthemen:
  • Die Mitarbeitenden sind das wertvollste Gut des Hauses. Sie sollen stets unter besten Bedingungen arbeiten.
  • Digital first: Das Hotel muss alle digitalen Möglichkeiten für sich erschließen und nutzbar machen.
  • Modernisierungsstau der letzten Jahre auflösen und dem Hotel einen neuen, eigenen Glanz verleihen.


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FAQ

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Weinberghotel Edelacker mit Sitz in Freyburg, Schloss 25

Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Die nachstehenden AGB gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für Vereinbarungen über Tagungen, Festlichkeiten u. ä. Es gelten die AGB in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die mit dem Betreiber (der Weinberghotel Edelacker GmbH, mit Sitz in Freyburg, Schloss 25, 06632 Freyburg) des Weinberghotels Edelacker (nachfolgend „Hotel“ genannt) und einem Reisenden/Gast (nachstehend „Kunde“ genannt) geschlossen werden, folglich für die gesamten im Vertrag (nachstehend „Vertrag“ genannt) vereinbarten zu erbringenden Leistungen und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten.
  2. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

§ 2 ABSCHLUSS DES VERTRAGES

  1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden vom Hotel schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Kunde telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
  2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der bestehende Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen. Ist der Kunde nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
  3. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Hotel hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet. Sollte das Hotel begründeten Anlass haben, dass die gebuchte Veranstaltung den Hausfrieden stört oder dem Veranstalter überlassenen Räume zu anderen als die vereinbarten Zwecke benutzt, so kann das Hotel ebenfalls den Vertrag fristlos kündigen.

§ 3 AN- UND ABREISE

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer Kunden am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
  2. Spätabreise wird nur auf Anfrage und nach Möglichkeit gewährt. Es entsteht ein Aufpreis in Höhe von 30,00 €.
  3. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Kunden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, bei Anreise den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. Auf Verlangen ist der gültige Bundespersonalausweis oder der gültige Reisepass zum Datenabgleich vorzuzeigen. Der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein wird Bestandteil des Gastaufnahmevertrages und ist zwingender Bestandteil desselben.

§ 4 LEISTUNGEN

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten
  2. Nimmt der Kunde seine gebuchten Leistungen wie z.B. Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm kein Anspruch auf Rückvergütung oder Minderung zu.
  3. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen. Abweichende Pensionswünsche müssen vom Hotel genehmigt werden.
  4. In allen Räumlichkeiten des Hotels ist das Rauchen verboten. Sollte in den zur Verfügung gestellten Zimmern oder Räumlichkeiten geraucht worden sein, so erhebt das Hotel eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 50,00 € für die Reinigung als Mehraufwand.
  5. Die Preise der Zimmer verstehen sich pro Zimmer und Nacht inklusive der geltenden gesetzlichen MwSt. Eine gesetzliche Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Eine Preisanpassung bei Buchungen vor mehr als sechs Monaten behält sich das Hotel vor. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.
  6. Erfüllt der Kunde den abgeschlossenen Vertrag nicht, so verpflichtet er sich, einen pauschalierten Schadenersatz zu entrichten. Dieser Schadenersatzanspruch bemisst sich nach der in der Reservierungsbestätigung benannten Vergütung oder nach den durch Aushang festgestellten Preisen, welche das Hotel für seine Leistungen in Rechnung bringt. Der pauschalierte Schadenersatzanspruch beläuft sich auf 80 % der so zu ermittelnden Summe. Dem Hotel ist es darüber hinaus unbenommen, einen höheren Schadenersatzanspruch durch konkreten Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
  7. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die Optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
  8. Speisen und Getränke, die nach Angaben eines Kunden für Festlichkeiten o. ä. bestellt und deren Bestellung schriftlich bestätigt wurde, werden unabhängig von der Inanspruchnahme der tatsächlichen Leistungen in vollem Umfange in Rechnung gestellt.
  9. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Veranstaltungen das Mitbringen von Speisen und Getränken untersagt.
  10. Skonto auf Reservierungen des Hotels wird nicht gewährt.

§ 5 ZAHLUNGEN

  1. Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Kunden fällig. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Das Hotel darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.
  2. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird.
  3. Abweichend hiervon kann gesondert vereinbart werden, dass eine Zahlung erst auf Rechnung erfolgt. Rechnungen an Firmen oder Reisebüros werden nur gestellt, wenn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegt und das Hotel diese akzeptiert. Andernfalls ist die Rechnung vor Ort zu zahlen. Der in einer Rechnung ausgewiesene Vergütungsbetrag ist sofort fällig. Einer weiteren Mahnung zur Begründung eines Verzuges bedarf es nicht. Ansonsten gelten für den Verzug die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Hotel bleibt es vorbehalten, eine Anzahlung vor Erbringung der Leistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung bestimmt sich nach der Art der zu erbringenden Leistung; sie kann höchstens 80 % der vereinbarten Vergütung betragen. Sollte die Anzahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt beim Hotel eingehen, so wird das Hotel von der Verpflichtung zur Leistung frei, behält jedoch den vereinbarten Vergütungsanspruch. Bei unbarer Entrichtung der Anzahlung ist maßgeblich der Tag der Gutschrift auf ein Konto des Hotels.
  4. Übersteigt der Rechnungsbetrag das Dreifache des Übernachtungspreises, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z. B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Kunden zu verlangen.
  5. Zwischenrechnungen sind vom Kunden direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
  6. Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten vom Hotel maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50 % der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung zwei Wochen vor Ankunft der Gruppe beim Hotel eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.

§ 6 STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements gelten folgende Bedingungen:

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis sechs Wochen vor Anreisetermin möglich.
  2. Bei Stornierungen bis drei Wochen vor Anreise berechnen wir Ihnen 50 % der gebuchten Leistungen.
  3. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitraum sowie No Show berechnen wir Ihnen 80 % der gebuchten Leistungen.
  4. Werden Restaurantleistungen (Buffet, à la Carte für große Gruppen etc.) weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin ganz oder teilweise abbestellt, fallen 70 % des vereinbarten Preises an.

§ 7 HAFTUNG

  1. Das Hotel haftet gegenüber dem Kunden oder dem Veranstalter nicht, wenn die Erbringung der Leistung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich geworden ist.
  2. Der Kunde oder der Veranstalter haften gegenüber dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden. Eine Haftung für mitgebrachte Wertsachen oder Gegenstände bei einer Veranstaltung ist ausgeschlossen.
  3. Das Hotel haftet gegenüber dem Kunden nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.000,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 750,00 €, es sei denn, das Hotel oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.
  4. Bringt der Kunde ein Kfz mit und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, ist eine Haftung des Hotels ausgeschlossen.
  5. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotels wird ausgeschlossen.

§ 8 KÜNDIGUNG

  1. Benutzt der Kunde die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann die Betriebsstätte Weinberghotel Edelacker das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
  2. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von der Betriebsstätte Weinberghotel Edelacker in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

§ 9 SONSTIGES

  1. Hunde können im Hotel gegen Aufpreis von 30,00  € pro Nacht aufgenommen werden. In diesen Fällen steht dem Hotel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.
  2. Fundsachen werden sechs Monate aufgehoben und können gegen Anfrage und Kostenerstattung nachgesandt werden.
  3. Sonstige Leistungen des Hotels sind unverbindlich. Es erfolgt kein Rechtsanspruch.
  4. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Naumburg vereinbart. Für die gesamten Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
  5. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages unter den übrigen Bestimmungen nicht.
  6. Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.
  7. Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
  8. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
  9. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Stand: Dezember 2021

Impressum

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 5.1 TMG:
Geschäftsführer Weinberghotel Edelacker GmbH
Thomas Lühmann, Olaf Heinrich
Schloß 25, D-06632 Freyburg

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– Übertragbarkeit der Daten (Art. 20 DSGVO);
– Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)


Zur Geltendmachung Ihrer Rechte genügt eine Mitteilung an uns.
2. Sie haben außerdem das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Zur Geltendmachung genügt eine Mitteilung an die jeweilige Aufsichtsbehörde.

5. Datensicherheit


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Neben der SSL-Verschlüsselung werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter eingesetzt. Diese Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

6. Newsletter


Mit dem Newsletter informiert der Anbieter dieses Internetauftritts über einzelne Angebote. Sofern Nutzer dieses Internetauftritts den Newsletter erhalten möchten, wird eine E-Mail-Adresse benötigt. Die Verwendung der E-Mail-Adresse erfolgt ausschließlich, wenn der Nutzer gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt hat. Diese E-Mail-Adresse wird dahingehend überprüft, ob der Nutzer auch Inhaber/berechtigter Nutzer der E-Mail-Adresse ist. Die Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Weitere Daten werden nicht erhoben.
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7. Kontaktaufnahmeformular


Sie haben die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit uns über verschiedene Kommunikationswege wie E-Mail, Telefon, Post oder über ein Kontaktformular. Für den Fall der Kontaktaufnahme speichern wir Ihre Daten zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht hier in der Verarbeitung Ihrer Anfrage. Zielt Ihre Kontaktaufnahme auf den Abschluss eines Vertrages, so ist Rechtsgrundlage ebenfalls Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Wir löschen diese Daten, sobald Ihre Anfrage abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Au􀆟ewahrungspflichten entgegenstehen.


Persönliche Ansprache
Für den Fall eines persönlichen Besuchs in unserer Zentrale werden wir Ihren Namen auf einer digitalen Begrüßungstafel anzeigen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der persönlichen Ansprache.

8. Verwendung von YouTube-Videos


Wir betten auf unserer Webseite YouTube-Videos über die Einbettungsfunktion von YouTube ein. YouTube ist ein Dienst der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Google LLC mit Sitz in den USA ist für das US-europäische
Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.
Die Einbettung der Videos erfolgt im erweiterten Datenschutzmodus. Nach Angaben von YouTube erfolgt dabei eine Speicherung von Nutzerinformationen erst mit dem Start der Wiedergabe des/der Videos. Bei Start des Videos setzt „YouTube“ Cookies ein, um Informationen über das
Nutzerverhalten zu sammeln. Nach Angaben von „Youtube“ werden die Cookies genutzt, um Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Hierbei werden Daten, u. a. Ihre IP-Adresse, an Google-Server in den USA. Google speichert Ihre Daten und wertet diese aus. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie eingeloggt sind oder nicht. Wenn Sie ein Video anklicken und dabei bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Google-Konto zugeordnet. Das können Sie verhindern, wenn Sie sich von der Aktivierung des Buttons ausloggen. Die Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Website.
Gegen die Bildung dieser Nutzerprofile können Sie Widerspruch einlegen. Den Widerspruch müssen Sie an YouTube richten.
Bei jedem Aufruf dieser Website wird eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen. Das geschieht unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos. Dies kann weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Nähere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des
Anbieters unter: www.google.de/intl/de/policies/privacy

9. Web-Analyse


Wir nutzen Web-Tracking und Web-Analyse-Dienste. Dabei handelt es sich um Dienste, die eine Analyse der Benutzung unserer Webseite ermöglichen. Wir verwenden diese Daten zur Verbesserung der Webseite und um unser Angebot für Sie interessanter zu gestalten. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Web-Analyse-Tools ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens auf unserer Webseite, um sowohl unser Angebot als auch unsere Werbung zu optimieren.

10. Fotos


Die Rechte aller auf dieser Website genutzten Fotos und Videos liegen bei:


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