Hausordnung
Herzlich willkommen in unserem Haus!
Damit wir Ihnen und allen anderen Gästen einen angenehmen, sicheren und erholsamen Aufenthalt bieten können, ist ein rücksichtsvolles Miteinander unerlässlich. Diese Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und des Beherbergungsvertrags. Mit Ihrer Buchung und dem Check-in erkennen Sie diese Regelungen an.
1. Ankunft und Meldewesen
Gemäß den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes gilt ab Januar 2025, dass Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit von der gesetzlichen Meldepflicht befreit sind. Gäste mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind weiterhin gesetzlich verpflichtet, am Tag der Ankunft einen Meldeschein handschriftlich zu unterzeichnen und ein gültiges Identitätsdokument (Pass oder Personalausweis) vorzulegen.
2. Kurtaxe
Da Freyburg (Unstrut) ein staatlich anerkannter Erholungsort ist, sind wir verpflichtet, im Auftrag der Stadt eine Kurtaxe zu erheben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Saison und beträgt für Erwachsene (ab 17 Jahren) in der Hauptsaison 2,00 Euro und in der Nebensaison 1,50 Euro pro Person und Übernachtung.
Für Gäste mit einem gültigen Pilgerausweis gilt ein ermäßigter Beitrag von 1,00 Euro pro Nacht. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte (mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %) samt ihrer im Ausweis eingetragenen, ständigen Begleitperson sind von der Zahlung der Kurtaxe vollständig befreit. Auch für beruflich veranlasste Aufenthalte zur Berufsausbildung gelten Ausnahmeregelungen, die entsprechend nachgewiesen werden müssen.
Die Kurtaxe ist nicht im regulären Zimmerpreis enthalten und wird beim Check-in oder Check-out separat vor Ort berechnet. Mit der Zahlung erhalten Sie von uns die Kur- und Gästekarte, welche Ihnen zahlreiche Ermäßigungen und kostenfreie Angebote in Freyburg und der gesamten Region Saale-Unstrut bietet.
3. An- und Abreise (Check-in und Check-out)
Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Wir bitten Sie, das Zimmer am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben. Bei einer verspäteten Abreise behalten wir uns vor, eine vertragsüberschreitende Nutzung in Rechnung zu stellen.
Die bei der Anreise übergebenen Zimmerschlüssel oder Key-Cards bleiben Eigentum des Hotels und sind am Abreisetag unaufgefordert an der Rezeption zurückzugeben. Bei Verlust des Schlüssels oder der Key-Card bitten wir Sie, das Hotelpersonal umgehend zu informieren, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Der Gast haftet für die durch den Verlust nachweislich entstandenen Kosten. Dies umfasst die Kosten für die Anfertigung eines Ersatzschlüssels sowie – sofern aus objektiven Sicherheitsgründen ein Austausch des Schließzylinders oder von Teilen der Schließanlage erforderlich wird und vom Hotel tatsächlich durchgeführt wird – die hierfür anfallenden Aufwendungen.
4. Ruhezeiten und gegenseitige Rücksichtnahme
In unserem Haus wird gegenseitige Rücksichtnahme großgeschrieben, um allen Gästen einen erholsamen Aufenthalt zu ermöglichen. Die Nachtruhe gilt von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit ist in allen Zimmern, in den öffentlichen Bereichen und den Außenbereichen Zimmerlautstärke einzuhalten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es bei ausgewählten hausinternen Veranstaltungen (wie z. B. Hochzeiten oder besonderen Feierlichkeiten) gelegentlich zu Abweichungen von den regulären Ruhezeiten kommen kann. Wir sind in diesen Ausnahmefällen stets bemüht, eventuelle Störungen und Lärmbelästigungen für alle unbeteiligten Gäste auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Wir bitten in diesen besonderen Fällen um Ihr Verständnis.
5. Zimmerreinigung
Der Umwelt zuliebe und um wertvolle Ressourcen zu schonen, reinigen wir Ihr Zimmer standardmäßig alle zwei Tage. Sollten Sie stattdessen eine tägliche Reinigung wünschen, kommen wir diesem Wunsch selbstverständlich sehr gerne nach. Bitte geben Sie unserem Team an der Rezeption in diesem Fall einfach kurz Bescheid.
6. Umgang mit Alkohol und Verhalten
Wir möchten, dass Sie Ihren Aufenthalt in einer angenehmen Atmosphäre genießen. Ein maßvoller Genuss von alkoholischen Getränken ist gestattet. Wir bitten jedoch um einen verantwortungsbewussten Umgang. Exzessiver Alkoholkonsum, der zu Belästigungen anderer Gäste, Lärm oder Störungen des Hausfriedens führt, ist untersagt. Stark berauschte Gäste, die andere Personen gefährden oder den Betrieb stören, können des Hauses verwiesen werden. Das Mitbringen und der Konsum illegaler Rauschmittel sind im gesamten Objekt strikt verboten und führen zum sofortigen Hausverbot.
Bei Verunreinigungen durch Erbrechen oder dem Auslaufen anderer Flüssigkeiten erheben wir eine Pauschale für die aufwendige Sonderreinigung in Höhe von 150 Euro. Dem Gast bleibt der Nachweis, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ausdrücklich vorbehalten.
7. Brandschutz und Sicherheit
Ihre Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Bitte beachten Sie daher die strengen Brandschutzbestimmungen.
In sämtlichen Hotelzimmern, öffentlichen Innenräumen, Fluren und Treppenhäusern herrscht ein striktes Rauchverbot. Dieses Verbot schließt ausdrücklich auch die Nutzung von E-Zigaretten (Vaporizern) sowie das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten ein. Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen und beschilderten Außenbereichen gestattet. Bitte halten Sie dabei Türen und Fenster geschlossen, damit kein Rauch ins Gebäude zieht. Bei Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot im Zimmer erheben wir eine Pauschale für die aufwendige Sonderreinigung in Höhe von 150 Euro. Dem Gast bleibt der Nachweis, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ausdrücklich vorbehalten.
Sollte durch unerlaubtes Rauchen, offenes Feuer oder mutwillige Manipulation der Rauchmelder ein Brandalarm ausgelöst werden, haftet der Verursacher in vollem Umfang für die Einsatzkosten der Feuerwehr und des Sicherheitsdienstes.
Das Entzünden von Kerzen, das Mitbringen von Kochplatten, Grills oder Mikrowellen sowie jede Form von offenem Feuer sind aus brandschutztechnischen Gründen auf den Zimmern strengstens untersagt.
8. Externe Besucher, Sauberkeit und Fahrräder
Personen, die nicht im Hotel eingebucht sind, ist der Zutritt zu den Hotelzimmern nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption gestattet. Die unautorisierte Überlassung des Zimmers an Dritte ist ausdrücklich verboten.
Wir bitten Sie, auf Sauberkeit im gesamten Gebäude zu achten. Stark verschmutzte Schuhe sollten bitte bereits im Eingangsbereich gereinigt oder gewechselt werden.
Fahrräder, E-Bikes oder andere größere Sportgeräte dürfen aus Platz- und Sauberkeitsgründen nicht mit auf die Zimmer genommen werden. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die von uns dafür vorgesehenen Abstellmöglichkeiten.
9. Laden von E-Bikes und E-Scootern
Aufgrund der extrem hohen Brand- und Explosionsgefahr von leistungsstarken Akkus ist das Aufladen von E-Bikes, E-Scootern und deren Akkus in den Hotelzimmern, auf den Fluren sowie an allen anderen Orten auf dem Hotelgelände strengstens untersagt. Das Laden und Abstellen der Fahrräder ist ausnahmslos nur in unserem eigens dafür vorgesehenen Fahrradschuppen gestattet.
10. Internetnutzung (WLAN)
Wir stellen Ihnen kostenloses WLAN zur Verfügung. Das WLAN ist jedoch kein garantierter Bestandteil des Beherbergungsvertrags, und das Hotel behält sich vor, den Zugang bei Missbrauch zu drosseln oder ganz zu sperren.
Der Gast verpflichtet sich, beim Surfen die geltenden Gesetze, insbesondere das Urheberrecht sowie Datenschutz- und Jugendschutzvorgaben, strikt einzuhalten. Illegales Filesharing sowie der unrechtmäßige Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Materialien sind verboten.
11. Haustiere und Assistenzhunde
Das Mitbringen von Haustieren (insbesondere Hunden) ist nicht gestattet.
Staatlich anerkannte Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde, Epilepsie-Warnhunde) sind von sämtlichen Einschränkungen (wie dem Zutrittsverbot in Speiseräumen), Größenbeschränkungen und den zusätzlichen Haustiergebühren ausdrücklich befreit. Sie sind in unserem Haus jederzeit herzlich willkommen. Der Halter haftet jedoch weiterhin für eventuell verursachte Schäden.
12. Fundsachen
Liegengelassene oder vergessene Gegenstände werden vom Hotel für einen Zeitraum von 4 Wochen aufbewahrt. Das Hotel haftet in dieser Zeit nicht für den zufälligen Untergang oder die Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit. Die Nachsendung erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Gastes. Nach Ablauf der Frist von 4 Wochen ist das Hotel zur Verwertung oder Vernichtung berechtigt.
13. Allgemeine Verhaltensregeln
Wir legen in unserem Haus größten Wert auf eine freundliche, einladende und rücksichtsvolle Atmosphäre. Daher erwarten wir von all unseren Gästen einen respektvollen und höflichen Umgang – sowohl mit anderen Hotelgästen als auch mit unserem gesamten Personal. Jegliche Form von Diskriminierung, rassistischen oder sexistischen Äußerungen, Belästigung sowie verbaler oder physischer Gewalt wird in unserem Hotel absolut nicht toleriert. Bei einem Verstoß gegen diese Grundsätze behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
14. Durchsetzung des Hausrechts und Sanktionen
Grobe, wiederholte oder vorsätzliche Verstöße gegen diese Hausordnung berechtigen das Hotel zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages (§ 543 Abs. 1 BGB) und zum Aussprechen eines sofortigen Hausverbots. Der Gast ist in diesem Fall zur sofortigen Räumung des Zimmers verpflichtet; ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte besteht nicht. Bei Sachschäden oder unbefugtem Rauchen haftet der Gast für den gesamten Schaden, einschließlich eines Nutzungsausfallschadens für die Tage der Nichtvermietbarkeit des Zimmers.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!
Stand: Freyburg, 01.10.2026




