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FAQ

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Weinberghotel Edelacker mit Sitz in Freyburg, Schloss 25

Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Die nachstehenden AGB gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für Vereinbarungen über Tagungen, Festlichkeiten u. ä. Es gelten die AGB in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die mit dem Betreiber (der Weinberghotel Edelacker GmbH, mit Sitz in Freyburg, Schloss 25, 06632 Freyburg) des Weinberghotels Edelacker (nachfolgend „Hotel“ genannt) und einem Reisenden/Gast (nachstehend „Kunde“ genannt) geschlossen werden, folglich für die gesamten im Vertrag (nachstehend „Vertrag“ genannt) vereinbarten zu erbringenden Leistungen und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten.
  2. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

§ 2 ABSCHLUSS DES VERTRAGES

  1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden vom Hotel schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Kunde telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
  2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der bestehende Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen. Ist der Kunde nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
  3. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Hotel hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet. Sollte das Hotel begründeten Anlass haben, dass die gebuchte Veranstaltung den Hausfrieden stört oder dem Veranstalter überlassenen Räume zu anderen als die vereinbarten Zwecke benutzt, so kann das Hotel ebenfalls den Vertrag fristlos kündigen.

§ 3 AN- UND ABREISE

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer Kunden am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
  2. Spätabreise wird nur auf Anfrage und nach Möglichkeit gewährt. Es entsteht ein Aufpreis in Höhe von 30,00 €.
  3. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Kunden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, bei Anreise den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. Auf Verlangen ist der gültige Bundespersonalausweis oder der gültige Reisepass zum Datenabgleich vorzuzeigen. Der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein wird Bestandteil des Gastaufnahmevertrages und ist zwingender Bestandteil desselben.

§ 4 LEISTUNGEN

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten
  2. Nimmt der Kunde seine gebuchten Leistungen wie z.B. Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm kein Anspruch auf Rückvergütung oder Minderung zu.
  3. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen. Abweichende Pensionswünsche müssen vom Hotel genehmigt werden.
  4. In allen Räumlichkeiten des Hotels ist das Rauchen verboten. Sollte in den zur Verfügung gestellten Zimmern oder Räumlichkeiten geraucht worden sein, so erhebt das Hotel eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 50,00 € für die Reinigung als Mehraufwand.
  5. Die Preise der Zimmer verstehen sich pro Zimmer und Nacht inklusive der geltenden gesetzlichen MwSt. Eine gesetzliche Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Eine Preisanpassung bei Buchungen vor mehr als sechs Monaten behält sich das Hotel vor. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.
  6. Erfüllt der Kunde den abgeschlossenen Vertrag nicht, so verpflichtet er sich, einen pauschalierten Schadenersatz zu entrichten. Dieser Schadenersatzanspruch bemisst sich nach der in der Reservierungsbestätigung benannten Vergütung oder nach den durch Aushang festgestellten Preisen, welche das Hotel für seine Leistungen in Rechnung bringt. Der pauschalierte Schadenersatzanspruch beläuft sich auf 80 % der so zu ermittelnden Summe. Dem Hotel ist es darüber hinaus unbenommen, einen höheren Schadenersatzanspruch durch konkreten Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
  7. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die Optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
  8. Speisen und Getränke, die nach Angaben eines Kunden für Festlichkeiten o. ä. bestellt und deren Bestellung schriftlich bestätigt wurde, werden unabhängig von der Inanspruchnahme der tatsächlichen Leistungen in vollem Umfange in Rechnung gestellt.
  9. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Veranstaltungen das Mitbringen von Speisen und Getränken untersagt.
  10. Skonto auf Reservierungen des Hotels wird nicht gewährt.

§ 5 ZAHLUNGEN

  1. Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Kunden fällig. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Das Hotel darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.
  2. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird.
  3. Abweichend hiervon kann gesondert vereinbart werden, dass eine Zahlung erst auf Rechnung erfolgt. Rechnungen an Firmen oder Reisebüros werden nur gestellt, wenn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegt und das Hotel diese akzeptiert. Andernfalls ist die Rechnung vor Ort zu zahlen. Der in einer Rechnung ausgewiesene Vergütungsbetrag ist sofort fällig. Einer weiteren Mahnung zur Begründung eines Verzuges bedarf es nicht. Ansonsten gelten für den Verzug die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Hotel bleibt es vorbehalten, eine Anzahlung vor Erbringung der Leistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung bestimmt sich nach der Art der zu erbringenden Leistung; sie kann höchstens 80 % der vereinbarten Vergütung betragen. Sollte die Anzahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt beim Hotel eingehen, so wird das Hotel von der Verpflichtung zur Leistung frei, behält jedoch den vereinbarten Vergütungsanspruch. Bei unbarer Entrichtung der Anzahlung ist maßgeblich der Tag der Gutschrift auf ein Konto des Hotels.
  4. Übersteigt der Rechnungsbetrag das Dreifache des Übernachtungspreises, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z. B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Kunden zu verlangen.
  5. Zwischenrechnungen sind vom Kunden direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
  6. Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten vom Hotel maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50 % der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung zwei Wochen vor Ankunft der Gruppe beim Hotel eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.

§ 6 STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements gelten folgende Bedingungen:

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis sechs Wochen vor Anreisetermin möglich.
  2. Bei Stornierungen bis drei Wochen vor Anreise berechnen wir Ihnen 50 % der gebuchten Leistungen.
  3. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitraum sowie No Show berechnen wir Ihnen 80 % der gebuchten Leistungen.
  4. Werden Restaurantleistungen (Buffet, à la Carte für große Gruppen etc.) weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin ganz oder teilweise abbestellt, fallen 70 % des vereinbarten Preises an.

§ 7 HAFTUNG

  1. Das Hotel haftet gegenüber dem Kunden oder dem Veranstalter nicht, wenn die Erbringung der Leistung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich geworden ist.
  2. Der Kunde oder der Veranstalter haften gegenüber dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden. Eine Haftung für mitgebrachte Wertsachen oder Gegenstände bei einer Veranstaltung ist ausgeschlossen.
  3. Das Hotel haftet gegenüber dem Kunden nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.000,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 750,00 €, es sei denn, das Hotel oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.
  4. Bringt der Kunde ein Kfz mit und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, ist eine Haftung des Hotels ausgeschlossen.
  5. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotels wird ausgeschlossen.

§ 8 KÜNDIGUNG

  1. Benutzt der Kunde die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann die Betriebsstätte Weinberghotel Edelacker das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
  2. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von der Betriebsstätte Weinberghotel Edelacker in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

§ 9 SONSTIGES

  1. Hunde können im Hotel gegen Aufpreis von 30,00  € pro Nacht aufgenommen werden. In diesen Fällen steht dem Hotel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.
  2. Fundsachen werden sechs Monate aufgehoben und können gegen Anfrage und Kostenerstattung nachgesandt werden.
  3. Sonstige Leistungen des Hotels sind unverbindlich. Es erfolgt kein Rechtsanspruch.
  4. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Naumburg vereinbart. Für die gesamten Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
  5. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages unter den übrigen Bestimmungen nicht.
  6. Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.
  7. Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
  8. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
  9. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Stand: Dezember 2021

Impressum

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 5.1 TMG:
Geschäftsführer Weinberghotel Edelacker GmbH
Thomas Lühmann, Olaf Heinrich
Schloß 25, D-06632 Freyburg

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Schloss 25
06632 Freyburg/Unstrut
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Bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz können Sie sich direkt an unseren
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– Berichtigung (Art. 16 DSGVO);
– Löschung (Art. 17 DSGVO);
– Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);
– Übertragbarkeit der Daten (Art. 20 DSGVO);
– Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)


Zur Geltendmachung Ihrer Rechte genügt eine Mitteilung an uns.
2. Sie haben außerdem das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Zur Geltendmachung genügt eine Mitteilung an die jeweilige Aufsichtsbehörde.

5. Datensicherheit


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Neben der SSL-Verschlüsselung werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter eingesetzt. Diese Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

6. Newsletter


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Die Einwilligung zur Speicherung der Daten und deren Nutzung kann jederzeit über einen Link im Newsletter selbst, im Profilbereich oder per Mitteilung an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. widerrufen werden.


7. Kontaktaufnahmeformular


Sie haben die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit uns über verschiedene Kommunikationswege wie E-Mail, Telefon, Post oder über ein Kontaktformular. Für den Fall der Kontaktaufnahme speichern wir Ihre Daten zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht hier in der Verarbeitung Ihrer Anfrage. Zielt Ihre Kontaktaufnahme auf den Abschluss eines Vertrages, so ist Rechtsgrundlage ebenfalls Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Wir löschen diese Daten, sobald Ihre Anfrage abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Au􀆟ewahrungspflichten entgegenstehen.


Persönliche Ansprache
Für den Fall eines persönlichen Besuchs in unserer Zentrale werden wir Ihren Namen auf einer digitalen Begrüßungstafel anzeigen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der persönlichen Ansprache.

8. Verwendung von YouTube-Videos


Wir betten auf unserer Webseite YouTube-Videos über die Einbettungsfunktion von YouTube ein. YouTube ist ein Dienst der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Google LLC mit Sitz in den USA ist für das US-europäische
Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.
Die Einbettung der Videos erfolgt im erweiterten Datenschutzmodus. Nach Angaben von YouTube erfolgt dabei eine Speicherung von Nutzerinformationen erst mit dem Start der Wiedergabe des/der Videos. Bei Start des Videos setzt „YouTube“ Cookies ein, um Informationen über das
Nutzerverhalten zu sammeln. Nach Angaben von „Youtube“ werden die Cookies genutzt, um Videostatistiken zu erfassen, die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern und missbräuchliche Handlungsweisen zu unterbinden. Hierbei werden Daten, u. a. Ihre IP-Adresse, an Google-Server in den USA. Google speichert Ihre Daten und wertet diese aus. Das geschieht unabhängig davon, ob Sie eingeloggt sind oder nicht. Wenn Sie ein Video anklicken und dabei bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Google-Konto zugeordnet. Das können Sie verhindern, wenn Sie sich von der Aktivierung des Buttons ausloggen. Die Auswertung erfolgt insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis der berechtigten Interessen von Google an der Einblendung personalisierter Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Website.
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Bei jedem Aufruf dieser Website wird eine Verbindung zum Google-Netzwerk „DoubleClick“ aufgenommen. Das geschieht unabhängig von einer Wiedergabe der eingebetteten Videos. Dies kann weitere Datenverarbeitungsvorgänge auslösen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Nähere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des
Anbieters unter: www.google.de/intl/de/policies/privacy

9. Web-Analyse


Wir nutzen Web-Tracking und Web-Analyse-Dienste. Dabei handelt es sich um Dienste, die eine Analyse der Benutzung unserer Webseite ermöglichen. Wir verwenden diese Daten zur Verbesserung der Webseite und um unser Angebot für Sie interessanter zu gestalten. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Web-Analyse-Tools ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens auf unserer Webseite, um sowohl unser Angebot als auch unsere Werbung zu optimieren.

11. Buchungsstrecke (Hotel)


Wir nutzen die IBE (Internet Booking Engine) DIRS21 von TourOnline AG, Borsigstraße 26, 73249
Wernau, Deutschland.
Durch die Nutzung dieses Tools ermöglichen wir es unseren Gästen, Zimmer, Arrangements,
Leistungen, Angebote und Kontingentbuchungen online vorzunehmen.

Wenn Sie unsere Buchungsstrecke betreten, werden folgende personenbezogene Daten an uns
übertragen:
– Nutzungshäufigkeit und Abbruch der Nutzung
– Konversionsraten (eingeleitete und abgeschlossene Buchungen)
– Nutzerverhalten, beinhaltet beliebte Suchanfragen und Referrer-Quellen

Bei einer Buchung über unsere Website erheben wir verpflichtend folgende Angaben:
– Name
– Vorname
– Anschrift
– E-Mail
– Handynummer/Telefonnummer
– Zimmerwunsch
– Aufenthaltszeitraum
– Altersgruppe

Darüber hinaus erheben wir folgende Angaben:
– Geburtsdatum
– Ankunftszeit
– Wünsche und Anmerkungen
– Kreditkartendaten/Kartendaten

Alle diese Angaben können mit einem Benutzerkonto abgespeichert werden.

12. Buchungsstrecke (Restaurant)


Wir nutzen die IBE (Internet Booking Engine) von dem Kassensystem Gastronovi von der Gastronovi
GmbH, Buschhöhe 2, 28357 Bremen, Deutschland.
Durch die Nutzung dieses Tools ermöglichen wir es unseren Gästen, Tische in unserem Restaurant zu
reservieren.

Wenn Sie unsere Buchungsstrecke betreten, werden folgende personenbezogene Daten an uns
übertragen:
– Nutzungshäufigkeit und Abbruch der Nutzung
– Konversionsraten (eingeleitete und abgeschlossene Buchungen)
– Nutzerverhalten, beinhaltet beliebte Suchanfragen und Referrer-Quellen

Bei einer Buchung über unsere Website erheben wir verpflichtend folgende Angaben:
– Name
– Vorname
– E-Mail
– Handynummer/Telefonnummer
– Reservierungszeitraum/Ankunftszeit

Darüber hinaus erheben wir folgende Angaben:
– Geburtsdatum
– Wünsche und Anmerkungen
– Anschrift

13. Fotos


Die Rechte aller auf dieser Website genutzten Fotos und Videos liegen bei:


Weinberghotel Edelacker GmbH
shy·art photography
freshshots.de
pexels.com

unsplash.com

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Weinberghotel Edelacker mit Sitz in Freyburg, Schloss 25

Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Die nachstehenden AGB gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für Vereinbarungen über Tagungen, Festlichkeiten u. ä. Es gelten die AGB in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie alle damit in diesem Zusammenhang für den Veranstalter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen und Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Veranstalter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Veranstalters durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöhen.

3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Veranstalter eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Veranstalters gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Veranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. RÜCKTRITT DES HOTELS

4.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Veranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Veranstalter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

4.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Veranstalters, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

4.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 4.2 oder 4.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Veranstalter bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffern 5.3 bis 5.6 gelten in diesem Fall entsprechend.

5. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

5.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Veranstalters von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.

5.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Veranstalter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Veranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Veranstalters erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

5.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 5.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 5.4, 5.5 und 5.6 trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 5.4, 5.5 und 5.6. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

5.4 Tritt der Veranstalter erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 5.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2, 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

5.5 Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis bzw. Buffetpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü bzw. der preiswerteste Buffetpreis des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises bzw. Buffetpreises berechnet.

5.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Veranstalter  steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

6. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Veranstalter das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

7. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung des Hotels. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

8. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

8.1 Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

8.3 Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Veranstalter rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

8.5 Der Veranstalter hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.

8.6 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Veranstalter eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

10. HAFTUNG DES VERANSTALTERS FÜR SCHÄDEN

10.1. Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

11.1 Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 150,00 EUR.

11.2 Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Handelt es sich um Blindenhunde- oder vergleichbare Servicetiere, so dürfen diese auf Anfrage und nach Vorlage eines Nachweises mitgeführt werden. Wir weisen darauf hin, dass alle mitgeführten Hunde entsprechend haftpflichtversichert sein müssen. Alle vom Hund bzw. Servicetier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

12.3. Ist der Veranstalter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Freyburg. Das Hotel kann wahlweise den Veranstalter aber auch am Sitz des Veranstalters verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Veranstaltern, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

12.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gültig ab 15.06.2025

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet

3.4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehenden Ziffern geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND - RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren In-halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

8.1 Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 150,00 EUR.

8.2 Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Handelt es sich um Blindenhunde- oder vergleichbare Servicetiere, so dürfen diese auf Anfrage und nach Vorlage eines Nachweises mitgeführt werden. Wir weisen darauf hin, dass alle mitgeführten Hunde entsprechend haftpflichtversichert sein müssen. Alle vom Hund bzw. Servicetier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Freyburg. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gültig ab 15.06.2025

handgemacht

handgemacht Saale-Unstrut


Regionalität, Qualität, Sorgfalt und Bewusstsein

Copyright Titelbild: Transmedial 

Das Projekt des Saale-Unstrut-Tourismus e.V. wurde 2019, unterstützt durch das Bundesförderungsprogramm „Unternehmen Revier“ und der Metropolregion Mitteldeutschland ins Leben gerufen. Produkte aus dem traditionellen Handwerk, der Landwirtschaft und dem kreativen Bereich mit Erlebnisangeboten vereinen sich darin zu einem starken regionalen Netzwerk.

Handgemacht Saale-Unstrut macht stolz in dieser Region zu leben und Lust darauf, diese richtig kennenzulernen.

Handmacher:innen im Weinberghotel Edelacker

Eisfreunde

Bestes Eis aus Cauerwitz, Mertendorf

Nur natürliche und beste Zutaten finden sich in den Kreationen der Eisfreunde. Dafür bauen sie Früchte und Kräuter auch im eigenen Garten an und pressen ihren Holundersirup selbst. "Wer einmal leckt, der weiß wie's schmeckt", lautet ihr Slogan. Wir können hingegen verprechen: Wer einmal leckt, will kein anders Eis mehr!

Aktuell bieten wir das Weineis der Eisfreunde, hergestellt aus Dornfelder der "Edition Edelacker" in unserer kulinarischen Weinprobe an und kombinieren ein Gurken-Dill-Eis mit unserer kalten Gurkensuppe. Für 2024 planen wir eine gemeinsame Eiskarte.

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Floralwerkstatt

Floristin Sandra Lange aus Weißenfels

Mit der Fülle der Natur spielen und daraus Werkstücke kreieren, ist typisch für die Floralwerkstatt aus Weißenfels. Doch Sandra Lange ist mehr als eine Floristin. In ihrer Werkstatt kann jede/r selbst Hand anlegen oder in Workshops lernen, wie man mit Blumen und Pflanzen richtig umgeht.

Einige Kreationen der Floralwerkstatt finden sich auch im Weinberghotel Edelacker. Sandra Lange hat in Lobby, Weinsalon und Tagungsbereich mit großen und kleinen Gestecken einige sehr schöne Highlights gesetzt.

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Liederstädter – Das Original

Liköre von Christian Hodel

Christian Hodel stellt Liköre aus ungewöhnlichen Rohstoffen her. Allesamt findet er an Saale und Unstrut. Dabei folgt er nicht dem Mainstream, Christian ist mehr ein Trendsetter in der Likörszene. Denn experimentiert er sich durch alle Jahreszeiten, mit dem, was die Natur hergibt.

Schon einmal Fichte, Tanne, Douglasie oder flüssiges Lakritz im Glas gehabt? Mit Liederstädter sind diese Geschmackserlebnisse möglich.

Liederstädte Liköre finden Sie auf unserer Getränkekarte. Wir bieten außerdem den Außer-Haus-Verkauf von drei Sorten an.

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MaMa's Unstruttaler

Eierlikör aus Balgstädt

MaMa's Unstruttaler klingt nicht nur sympatisch, die Vorstellung dahinter ist es auch. Denn die Geschwister Madleen und Matthias Schmidt wollen landwirtschaftliche Produkte artgerecht, nachhaltig und umweltfreundlich produzieren. Ihre frischen Hühnereier bekommt man sogar rund um die Uhr am Eierautomaten. Das beliebteste Produkt ist und bleibt aber der Eierlikör von MaMa's Unstruttaler. Denn dort kommt die ganze Hingabe zusammen.

Eierliköre von MaMa's Unstruttaler finden Sie auf unserer Getränkekarte. Wir bieten außerdem den Außer-Haus-Verkauf an.

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Schneider Tradition

Fleisch und Wurstwaren aus Gleina

Neben dem Wohl der Tiere und der Qualität der Produkte ist es Frank Schneider und seiner Frau Kristin ein besonderes Anliegen, durch ihr Engagement in ihrer Heimat das Miteinander zu stärken. Ein lockerer Plausch an der Wursttheke ist daher Pflicht. Wer also mehr über Familie Schneider, ihre Schweine und die hervorragende Wurst erfahren möchte, macht einfach einen Ausflug nach Müncheroda.

Wir bieten Schneider Tradition aktuell mit dem Gericht zum Wein "Des Winzers Abendmahl" an.

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Wein- und Sektgut Hubertus Triebe

Weinbau mit Familientradition in Würchwitz

"Wein ist Poesie in Flaschen!" Dieser Satz spiegelt wieder, wie es sich anfühlt, wenn man das Wein- und Sektgut Hubertus Triebe in Würchwitz betritt. Familie Triebe betreibt den Weinbau unweit von Zeitz nun bereits in dritter Generation. Die jüngste im Bunde ist Annemarie, Handmacherin und gelernte Winzerin. Mit Mitte Zwanzig steigt Sie voll in den elterlichen Betrieb ein und bringt viel Engagement und neuen Ideen mit. "Junge Triebe" ist ihr erster Wein.

Weine der Familie Triebe - natürlich auch "Junge Triebe" - sind fester Bestandteil unserer Weinkarte. Diese bieten wir auch im Außer-Haus-Verkauf an.

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Kooperationen mit weiteren Handmacher:innen sind in Vorbereitung.

Sie möchten das gesamte Netzwerk "handgemacht Saale-Unstrut" kennenlernen? Dann besuchen Sie die offizielle Website www.handgemacht-saale-unstrut.de.

Hausgemachtes Weingelee

Auch wir sind Handmacher:innen

Übrigens gehören wir selbst auch zu den Handmacher:innen von handgemacht Saale-Unstrut. Mit unserem hauseigenen Weingelee haben wir uns 2022 dem Netzwerk angeschlossen, sind stolz auf unser Produnkt und unterstützen wo wir nur können.

Details zum Weingelee

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  • Luftaufnahme vom Weinberghotel Edelacker - Freyburg, Saale-Unstrut

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  • Terrasse vom Weinberghotel Edelacker - Freyburg, Saale-Unstrut

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Ab dem 2. Januar 2026 bis voraussichtlich April 2026 renovieren wir unsere Zimmer. In dieser Zeit kann es vereinzelt zu Beeinträchtigungen kommen. Die Arbeiten finden hauptsächlich von Montag bis Freitag, im Zeitraum von 7 bis 16 Uhr, statt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Kommende Termine

  • Morning Flow Yoga

    Jeden Sonntag

    Yoga-Einheit am Sonntagmorgen

  • Osterbuffet

    5. April 2026

    Ostersonntag kulinarisch genießen

  • Weinprobe im Dunkeln

    10. April 2026

    Wenn der Geschmack im Mittelpunkt steht

Weinberghotel Edelacker

4-Sterne-Hotel an Saale und Unstrut

Das Weinberghotel Edelacker ist ein 4-Sterne-Haus und zählt zu den beliebtesten Unterkünften der Saale-Unstrut-Region. Auf der Spitze der Weinberge von Freyburg erbaut, bietet unser Hotel den wohl schönsten Ausblick über das Unstruttal.

Bei uns sollen Sie Ihren Alltag vergessen und lernen dabei regionale Qualitätsweine sowie die dazu passende kulinarische Küche kennen. Unseren Gästen bieten wir auch verschiedene Arrangements an und verbinden diese mit Erholung und Genuss – denn genau dafür stehen wir.

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Entdecken Sie unsere Arrangements und Angebote unseres Restaurants.

Unsere Angebote

Neuigkeiten

Mit Herz und Hand für die Region

3. November 2025

Das Weinberghotel Edelacker freut sich, ab sofort Teil des regionalen Projektes „handgemacht Saale-Unstrut“ zu sein. Schon seit einigen Jahren gehört das Haus mit seinem selbst hergestellten Weingelee zum Netzwerk. Nun wurde diese Partnerschaft offiziell erweitert. Mit der Aufnahme unterstreicht das Hotel sein Engagement für regionale Wertschöpfung und authentische Erlebnisse.

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Zimmer zum Träumen

für Einzelgäste, Paare, Freunde und Familien

Neben Einzel- und Doppelzimmern können Sie im Weinberghotel Edelacker auch Zweibettzimmer mit getrennt gestellten Betten beziehen. Viel Platz bieten unsere Panoramazimmer, mit eigener Sitzecke und großer Fensterfront. In vielen unserer 83 Zimmer bieten wir zusätzliche Aufbettungsoptionen – bis zu drei weitere Schlafplätze.

Natürlich verfügen unsere Zimmer über ein eigenes Bad mit Toilette, kostenfreies WLAN und Fernsehen. Beistellbetten für Kleinkinder, ein extra Kissen für die Nacht und vieles mehr verstehen wir als Selbstverständlichkeit – sprechen Sie uns einfach an.

Unser Haus ist rollstuhlgerecht und verfügt über zwei Gästefahrstühle. Zwei Zimmer sind zudem mit einem Badezimmer für Rollstuhlfahrer*innen ausgestattet.

Das Weinberghotel Edelacker ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist nur in gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.

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Arrangements

Kurztrips für die Sinne

Für Gäste, die während Ihrer Zeit bei uns etwas ganz Besonderes erleben wollen, bieten wir verschiedene Arrangements an: Verbringen Sie bei uns ein unvergessliches Weinwochenende und verkosten sie die besten Reben der Region. Oder lernen Sie Winzer an Saale und Unstrut kennen und blicken Sie hinter die Kulissen der Produktion von Qualitätsweinen.

Der romantischen Zeit zu zweit verleihen wir das richtige Ambiente und sind zu Feiertagen gern Gastgeber für Familien. Selbst wenn Sie den Alltag nicht hinter sich lassen können: Bringen Sie Ihren Computer mit und arbeiten Sie in Urlaubsatmosphäre.

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An Saale und Unstrut

Lernen Sie unsere Region kennen

Die Saale-Unstrut-Region ist bekannt für ihre hohe Dichte an historischen Bauten. Schon zehn Minuten zu Fuß vom Weinberghotel Edelacker steht das Schloss Neunburg. Beliebt ist Deutschlands nördlichstes Weinbaugebiet aber nicht zuletzt wegen seiner Natur und verborgenen Kulturschätzen. Wir haben einige als Empfehlungen für unsere Gäste zusammengetragen.

Region entdecken

  • Naumburger Dom, Saale Unstrut, Burgenlandkreis

    Naumburger Dom, Saale Unstrut, Burgenlandkreis

  • Arche Nebra, Saale Unstrut, Edelacker, Freyburg

    Arche Nebra, Saale Unstrut, Edelacker, Freyburg

  • Herzoglicher Weinberg Freyburg, Edelacker, Saale Unstrut

    Herzoglicher Weinberg Freyburg, Edelacker, Saale Unstrut

  • Leuchtenburg, Saale Unstrut, Edelacker, Freyburg

    Leuchtenburg, Saale Unstrut, Edelacker, Freyburg

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