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Weinberghotel Edelacker mit Sitz in Freyburg, Schloss 25
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Stand: Dezember 2021
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Geschäftsführer Weinberghotel Edelacker GmbH
Thomas Lühmann, Olaf Heinrich
Schloß 25, D-06632 Freyburg
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Schloss 25
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JANUS Datenschutz GmbH
Löbdergraben 28
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Tel.: +49 3641 236295 - 0
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• administrative Zwecke.
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– Löschung (Art. 17 DSGVO);
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– Übertragbarkeit der Daten (Art. 20 DSGVO);
– Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
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Persönliche Ansprache
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Wir betten auf unserer Webseite YouTube-Videos über die Einbettungsfunktion von YouTube ein. YouTube ist ein Dienst der Google LLC., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Google LLC mit Sitz in den USA ist für das US-europäische
Datenschutzübereinkommen „Privacy Shield“ zertifiziert, welches die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleistet.
Die Einbettung der Videos erfolgt im erweiterten Datenschutzmodus. Nach Angaben von YouTube erfolgt dabei eine Speicherung von Nutzerinformationen erst mit dem Start der Wiedergabe des/der Videos. Bei Start des Videos setzt „YouTube“ Cookies ein, um Informationen über das
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Nähere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des
Anbieters unter: www.google.de/intl/de/policies/privacy
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Wir nutzen die IBE (Internet Booking Engine) DIRS21 von TourOnline AG, Borsigstraße 26, 73249
Wernau, Deutschland.
Durch die Nutzung dieses Tools ermöglichen wir es unseren Gästen, Zimmer, Arrangements,
Leistungen, Angebote und Kontingentbuchungen online vorzunehmen.
Wenn Sie unsere Buchungsstrecke betreten, werden folgende personenbezogene Daten an uns
übertragen:
– Nutzungshäufigkeit und Abbruch der Nutzung
– Konversionsraten (eingeleitete und abgeschlossene Buchungen)
– Nutzerverhalten, beinhaltet beliebte Suchanfragen und Referrer-Quellen
Bei einer Buchung über unsere Website erheben wir verpflichtend folgende Angaben:
– Name
– Vorname
– Anschrift
– E-Mail
– Handynummer/Telefonnummer
– Zimmerwunsch
– Aufenthaltszeitraum
– Altersgruppe
Darüber hinaus erheben wir folgende Angaben:
– Geburtsdatum
– Ankunftszeit
– Wünsche und Anmerkungen
– Kreditkartendaten/Kartendaten
Alle diese Angaben können mit einem Benutzerkonto abgespeichert werden.
Wir nutzen die IBE (Internet Booking Engine) von dem Kassensystem Gastronovi von der Gastronovi
GmbH, Buschhöhe 2, 28357 Bremen, Deutschland.
Durch die Nutzung dieses Tools ermöglichen wir es unseren Gästen, Tische in unserem Restaurant zu
reservieren.
Wenn Sie unsere Buchungsstrecke betreten, werden folgende personenbezogene Daten an uns
übertragen:
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– Konversionsraten (eingeleitete und abgeschlossene Buchungen)
– Nutzerverhalten, beinhaltet beliebte Suchanfragen und Referrer-Quellen
Bei einer Buchung über unsere Website erheben wir verpflichtend folgende Angaben:
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– Vorname
– E-Mail
– Handynummer/Telefonnummer
– Reservierungszeitraum/Ankunftszeit
Darüber hinaus erheben wir folgende Angaben:
– Geburtsdatum
– Wünsche und Anmerkungen
– Anschrift
Die Rechte aller auf dieser Website genutzten Fotos und Videos liegen bei:
Weinberghotel Edelacker GmbH
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Weinberghotel Edelacker mit Sitz in Freyburg, Schloss 25
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
Die nachstehenden AGB gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für Vereinbarungen über Tagungen, Festlichkeiten u. ä. Es gelten die AGB in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie alle damit in diesem Zusammenhang für den Veranstalter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen und Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Veranstalter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Veranstalters durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Veranstalter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Veranstalter direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3.4 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöhen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Veranstalter eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Veranstalters gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Veranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Veranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Veranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Veranstalter nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
4.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Veranstalters, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
4.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 4.2 oder 4.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Veranstalter bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffern 5.3 bis 5.6 gelten in diesem Fall entsprechend.
5.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Veranstalters von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
5.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Veranstalter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Veranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Veranstalters erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
5.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 5.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 5.4, 5.5 und 5.6 trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 5.4, 5.5 und 5.6. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
5.4 Tritt der Veranstalter erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 5.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2, 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
5.5 Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis bzw. Buffetpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü bzw. der preiswerteste Buffetpreis des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises bzw. Buffetpreises berechnet.
5.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Veranstalter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Veranstalter das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung des Hotels. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8.1 Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Veranstalter rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
8.5 Der Veranstalter hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
8.6 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Veranstalter eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Veranstalters zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
10.1. Sofern der Veranstalter Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
11.1 Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 150,00 EUR.
11.2 Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Handelt es sich um Blindenhunde- oder vergleichbare Servicetiere, so dürfen diese auf Anfrage und nach Vorlage eines Nachweises mitgeführt werden. Wir weisen darauf hin, dass alle mitgeführten Hunde entsprechend haftpflichtversichert sein müssen. Alle vom Hund bzw. Servicetier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
12.3. Ist der Veranstalter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Freyburg. Das Hotel kann wahlweise den Veranstalter aber auch am Sitz des Veranstalters verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Veranstaltern, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
12.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gültig ab 15.06.2025
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet
3.4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehenden Ziffern geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zu-rückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren In-halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8.1 Im gesamten Hotel besteht Rauchverbot. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten mit 150,00 EUR.
8.2 Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt. Handelt es sich um Blindenhunde- oder vergleichbare Servicetiere, so dürfen diese auf Anfrage und nach Vorlage eines Nachweises mitgeführt werden. Wir weisen darauf hin, dass alle mitgeführten Hunde entsprechend haftpflichtversichert sein müssen. Alle vom Hund bzw. Servicetier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen.
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Freyburg. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gültig ab 15.06.2025
Copyright Titelbild: Transmedial
Das Projekt des Saale-Unstrut-Tourismus e.V. wurde 2019, unterstützt durch das Bundesförderungsprogramm „Unternehmen Revier“ und der Metropolregion Mitteldeutschland ins Leben gerufen. Produkte aus dem traditionellen Handwerk, der Landwirtschaft und dem kreativen Bereich mit Erlebnisangeboten vereinen sich darin zu einem starken regionalen Netzwerk.
Handgemacht Saale-Unstrut macht stolz in dieser Region zu leben und Lust darauf, diese richtig kennenzulernen.
Nur natürliche und beste Zutaten finden sich in den Kreationen der Eisfreunde. Dafür bauen sie Früchte und Kräuter auch im eigenen Garten an und pressen ihren Holundersirup selbst. "Wer einmal leckt, der weiß wie's schmeckt", lautet ihr Slogan. Wir können hingegen verprechen: Wer einmal leckt, will kein anders Eis mehr!
Aktuell bieten wir das Weineis der Eisfreunde, hergestellt aus Dornfelder der "Edition Edelacker" in unserer kulinarischen Weinprobe an und kombinieren ein Gurken-Dill-Eis mit unserer kalten Gurkensuppe. Für 2024 planen wir eine gemeinsame Eiskarte.
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Mit der Fülle der Natur spielen und daraus Werkstücke kreieren, ist typisch für die Floralwerkstatt aus Weißenfels. Doch Sandra Lange ist mehr als eine Floristin. In ihrer Werkstatt kann jede/r selbst Hand anlegen oder in Workshops lernen, wie man mit Blumen und Pflanzen richtig umgeht.
Einige Kreationen der Floralwerkstatt finden sich auch im Weinberghotel Edelacker. Sandra Lange hat in Lobby, Weinsalon und Tagungsbereich mit großen und kleinen Gestecken einige sehr schöne Highlights gesetzt.
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Christian Hodel stellt Liköre aus ungewöhnlichen Rohstoffen her. Allesamt findet er an Saale und Unstrut. Dabei folgt er nicht dem Mainstream, Christian ist mehr ein Trendsetter in der Likörszene. Denn experimentiert er sich durch alle Jahreszeiten, mit dem, was die Natur hergibt.
Schon einmal Fichte, Tanne, Douglasie oder flüssiges Lakritz im Glas gehabt? Mit Liederstädter sind diese Geschmackserlebnisse möglich.
Liederstädte Liköre finden Sie auf unserer Getränkekarte. Wir bieten außerdem den Außer-Haus-Verkauf von drei Sorten an.
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MaMa's Unstruttaler klingt nicht nur sympatisch, die Vorstellung dahinter ist es auch. Denn die Geschwister Madleen und Matthias Schmidt wollen landwirtschaftliche Produkte artgerecht, nachhaltig und umweltfreundlich produzieren. Ihre frischen Hühnereier bekommt man sogar rund um die Uhr am Eierautomaten. Das beliebteste Produkt ist und bleibt aber der Eierlikör von MaMa's Unstruttaler. Denn dort kommt die ganze Hingabe zusammen.
Eierliköre von MaMa's Unstruttaler finden Sie auf unserer Getränkekarte. Wir bieten außerdem den Außer-Haus-Verkauf an.
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Neben dem Wohl der Tiere und der Qualität der Produkte ist es Frank Schneider und seiner Frau Kristin ein besonderes Anliegen, durch ihr Engagement in ihrer Heimat das Miteinander zu stärken. Ein lockerer Plausch an der Wursttheke ist daher Pflicht. Wer also mehr über Familie Schneider, ihre Schweine und die hervorragende Wurst erfahren möchte, macht einfach einen Ausflug nach Müncheroda.
Wir bieten Schneider Tradition aktuell mit dem Gericht zum Wein "Des Winzers Abendmahl" an.
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"Wein ist Poesie in Flaschen!" Dieser Satz spiegelt wieder, wie es sich anfühlt, wenn man das Wein- und Sektgut Hubertus Triebe in Würchwitz betritt. Familie Triebe betreibt den Weinbau unweit von Zeitz nun bereits in dritter Generation. Die jüngste im Bunde ist Annemarie, Handmacherin und gelernte Winzerin. Mit Mitte Zwanzig steigt Sie voll in den elterlichen Betrieb ein und bringt viel Engagement und neuen Ideen mit. "Junge Triebe" ist ihr erster Wein.
Weine der Familie Triebe - natürlich auch "Junge Triebe" - sind fester Bestandteil unserer Weinkarte. Diese bieten wir auch im Außer-Haus-Verkauf an.
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Sie möchten das gesamte Netzwerk "handgemacht Saale-Unstrut" kennenlernen? Dann besuchen Sie die offizielle Website www.handgemacht-saale-unstrut.de.
Auch wir sind Handmacher:innen
Kommende Termine
Jeden Sonntag
Yoga-Einheit am Sonntagmorgen
5. April 2026
Ostersonntag kulinarisch genießen
10. April 2026
Wenn der Geschmack im Mittelpunkt steht
Weinberghotel Edelacker
4-Sterne-Hotel an Saale und Unstrut
Das Weinberghotel Edelacker ist ein 4-Sterne-Haus und zählt zu den beliebtesten Unterkünften der Saale-Unstrut-Region. Auf der Spitze der Weinberge von Freyburg erbaut, bietet unser Hotel den wohl schönsten Ausblick über das Unstruttal.
Bei uns sollen Sie Ihren Alltag vergessen und lernen dabei regionale Qualitätsweine sowie die dazu passende kulinarische Küche kennen. Unseren Gästen bieten wir auch verschiedene Arrangements an und verbinden diese mit Erholung und Genuss – denn genau dafür stehen wir.
Neuigkeiten
Mit Herz und Hand für die Region
3. November 2025
Das Weinberghotel Edelacker freut sich, ab sofort Teil des regionalen Projektes „handgemacht Saale-Unstrut“ zu sein. Schon seit einigen Jahren gehört das Haus mit seinem selbst hergestellten Weingelee zum Netzwerk. Nun wurde diese Partnerschaft offiziell erweitert. Mit der Aufnahme unterstreicht das Hotel sein Engagement für regionale Wertschöpfung und authentische Erlebnisse.
Zimmer zum Träumen
für Einzelgäste, Paare, Freunde und Familien
Neben Einzel- und Doppelzimmern können Sie im Weinberghotel Edelacker auch Zweibettzimmer mit getrennt gestellten Betten beziehen. Viel Platz bieten unsere Panoramazimmer, mit eigener Sitzecke und großer Fensterfront. In vielen unserer 83 Zimmer bieten wir zusätzliche Aufbettungsoptionen – bis zu drei weitere Schlafplätze.
Natürlich verfügen unsere Zimmer über ein eigenes Bad mit Toilette, kostenfreies WLAN und Fernsehen. Beistellbetten für Kleinkinder, ein extra Kissen für die Nacht und vieles mehr verstehen wir als Selbstverständlichkeit – sprechen Sie uns einfach an.
Unser Haus ist rollstuhlgerecht und verfügt über zwei Gästefahrstühle. Zwei Zimmer sind zudem mit einem Badezimmer für Rollstuhlfahrer*innen ausgestattet.
Das Weinberghotel Edelacker ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist nur in gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.
Kurztrips für die Sinne
Für Gäste, die während Ihrer Zeit bei uns etwas ganz Besonderes erleben wollen, bieten wir verschiedene Arrangements an: Verbringen Sie bei uns ein unvergessliches Weinwochenende und verkosten sie die besten Reben der Region. Oder lernen Sie Winzer an Saale und Unstrut kennen und blicken Sie hinter die Kulissen der Produktion von Qualitätsweinen.
Der romantischen Zeit zu zweit verleihen wir das richtige Ambiente und sind zu Feiertagen gern Gastgeber für Familien. Selbst wenn Sie den Alltag nicht hinter sich lassen können: Bringen Sie Ihren Computer mit und arbeiten Sie in Urlaubsatmosphäre.
An Saale und Unstrut
Die Saale-Unstrut-Region ist bekannt für ihre hohe Dichte an historischen Bauten. Schon zehn Minuten zu Fuß vom Weinberghotel Edelacker steht das Schloss Neunburg. Beliebt ist Deutschlands nördlichstes Weinbaugebiet aber nicht zuletzt wegen seiner Natur und verborgenen Kulturschätzen. Wir haben einige als Empfehlungen für unsere Gäste zusammengetragen.