Der ideale Gastgeber für die anspruchsvolle Reise in die Weinregion Saale-Unstrut.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Rebschule (Stand: Oktober 2007)
Die Gleinaer Tankstellen- und Handels GmbH, mit Sitz in 06632 Gleina, Baumersrodaer Weg 3b, Betriebsstätte Hotel Rebschule, mit Sitz in 06632 Freyburg, Ehrauberge erbringt Leistungen nach folgenden Bedingungen:
Die nachstehenden AGB gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für Vereinbarungen über Tagungen, Festlichkeiten u. ä. Es gelten die AGB in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
Der Vertrag über die Erbringung einer Leistung kommt erst mit dem Zugang einer schriftlichen Reservierungsbestätigung des Hotels beim Gast zustande. Vorab erteilte Angebote, gleich ob sie mündlicher oder schriftlicher Art sind, begründen weder ein Vertragsverhältnis noch einen vertraglichen oder esetzlichen Anspruch des Gastes auf Leistungserbringungen.
Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, daß er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Hotel hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet.
Erfüllt das Hotel entsprechend der Reservierungsbestätigung einen abgeschlossenen Vertrag nicht, so ist es dem Gast zum Schadenersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadenersatzes bedarf des konkreten Nachweises.
Erfüllt der Gast den abgeschlossenen Vertrag nicht, so verpflichtet er sich, einen pauschalierten Schadenersatz zu entrichten. Dieser Schadenersatzanspruch bemisst sich nach der in der Reservierungsbestätigung benannten Vergütung oder nach den durch Aushang festgestellten Preisen, welche das Hotel für seine Leistungen in Rechnung bringt. Der pauschalierte Schadenersatzanspruch beläuft sich auf 80% der so zu ermittelnden Summe. Dem Hotel ist es darüber hinaus unbenommen, einen höheren Schadenersatzanspruch durch konkreten Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Abweichen von der o. b. Regelung können nach wirksamen Vertragsabschluss Stornierungen bei schriftlicher Gegenbestätigung durch das Hotel vorgenommen werden. Erfolgt eine Bestätigung der Stornierung, so vermindert sich der benannte Schadenersatz wie folgt: - Bei Stornierungen bis zu 6 Wochen vor Anreise entstehen dem Gast keine Kosten, - bei Stornierungen bis zu 3 Wochen vor Anreise ist ein Betrag in Höhe von 50% der insgesamt bestellten Leistungen als pauschalierter Schadenersatz geltend zu machen, - Stornierungen, welche hiernach erfolgen, sind nicht möglich. Für solche Stornierungen gilt Ziffer 4 der AGB.
Speisen und Getränke, die nach Angaben eines Gastes für Festlichkeiten o. ä. bestellt und deren Bestellung schriftlich bestätigt wurde, werden unabhängig von der Inanspruchnahme der tatsächlichen Leistungen in vollem Umfange in Rechnung gestellt. Sollte eine Abbestellung ganz oder teilweise 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin zur Leistungserbringung erfolgen, reduzieren sich die Bereitstellungskosten auf 70% des vereinbarten Preises.
Skonto oder sonstige Abzüge auf Rechnungen des Hotels werden grundsätzlich nicht gewährt.
Die dem Hotel zustehende Vergütung ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig. Die Zahlung kann entweder in bar oder mit den vom Hotel akzeptierten Kreditkarten vorgenommen werden. Abweichend hiervon kann gesondert vereinbart werden, dass eine Zahlung erst auf Rechnung erfolgt. Der in einer Rechnung ausgewiesene Vergütungsbetrag ist fällig und zahlbar 2 Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass es auf den Zugang im Einzelnen beim Gast ankommt. Einer weiteren Mahnung zur Begründung eines Verzuges bedarf es nicht. Ansonsten gelten für den Verzug die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Hotel bleibt es vorbehalten, eine Anzahlung vor Erbringung der Leistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung bestimmt sich nach der Art der zu erbringenden Leistung; sie kann höchstens 80% der vereinbarten Vergütung betragen. Sollte die Anzahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt beim Hotel eingehen, so wird das Hotel von der Verpflichtung zur Leistung frei, behält jedoch den vereinbarten Vergütungsanspruch. Bei unbarer Entrichtung der Anzahlung ist maßgeblich der Tag der Gutschrift auf ein Konto des Hotels.
Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Naumburg vereinbart. Für die gesamten Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Besondere Bedingungen für Beherbergungsverträge mit Reiseunternehmen (Stand: Oktober 2007)
Für Verträge, welche das Hotel mit Reiseunternehmen abschließt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils neuesten Fassung.
Gesondert und abweichend von den AGB gewährt das Hotel Leistungen bei Gruppenreservierungen durch Reiseunternehmen wie folgt: i. Die Mindestteilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 15 Personen. ii. Bei mehr als 20 zahlenden Gästen einer Gruppe wird ein Freiplatz für einen weiteren Reiseteilnehmer gewährt. iii. Für je weitere 20 zahlende Gäste wird nochmals ein weiterer Freiplatz, dann allerdings im halben Doppelzimmer, ohne Berechnung zur Verfügung gestellt. iv. Ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf, ist bei einer Gruppen- reservierung eine Anzahlung durch das Reiseunternehmen zu entrichten. Die Anzahlung (Deposit) beläuft sich auf 20 % des Auftragswertes. Sie ist ohne weitere Aufforderung oder Rechnungslegung bar oder durch Überweisung spätestens 14 Tage vor Anreise im Hotel zu leisten. Bei unbarer Zahlung ist der Tag der Gutschrift auf einem Konto des Hotels maßgeblich. Die endgültige Namensliste aller Teilnehmer muss dem Hotel bis 7 Tage vor Ankunft vorliegen.
Alle Reservierungen, Änderungen, Stornierungen oder sonstige Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Hotels. Liegt eine solche schriftliche Bestätigung nicht vor, gilt der abgeschlossene Beherbergungsvertrag. Dies gilt auch dann, wenn vom Vertrag abweichende mündliche Erklärungen von Angestellten des Hotels abgegeben werden oder tatsächlich die Leistungen nicht in dem im Beherbergungsvertrag bezeichneten Umfang tatsächlich in Anspruch genommen wurde.
Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, daß er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Hotel hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet.
Als Gerichtsstand wird, sofern möglich, der Geschäftssitz des Hotels vereinbart. Es gilt für alle Vertragsbeziehungen ausschließlich Deutsches Recht.