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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Weinberghotel Edelacker mit Sitz in Freyburg, Schloss 25

Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Die nachstehenden AGB gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für Vereinbarungen über Tagungen, Festlichkeiten u. ä. Es gelten die AGB in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die mit dem Betreiber (der Weinberghotel Edelacker GmbH, mit Sitz in Freyburg, Schloss 25, 06632 Freyburg) des Weinberghotels Edelacker (nachfolgend „Hotel“ genannt) und einem Reisenden/Gast (nachstehend „Kunde“ genannt) geschlossen werden, folglich für die gesamten im Vertrag (nachstehend „Vertrag“ genannt) vereinbarten zu erbringenden Leistungen und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten.
  2. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

§ 2 ABSCHLUSS DES VERTRAGES

  1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden vom Hotel schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Kunde telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
  2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der bestehende Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen. Ist der Kunde nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
  3. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Hotel hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet. Sollte das Hotel begründeten Anlass haben, dass die gebuchte Veranstaltung den Hausfrieden stört oder dem Veranstalter überlassenen Räume zu anderen als die vereinbarten Zwecke benutzt, so kann das Hotel ebenfalls den Vertrag fristlos kündigen.

§ 3 AN- UND ABREISE

  1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer Kunden am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
  2. Spätabreise wird nur auf Anfrage und nach Möglichkeit gewährt. Es entsteht ein Aufpreis in Höhe von 30,00 €.
  3. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Kunden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, bei Anreise den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben. Auf Verlangen ist der gültige Bundespersonalausweis oder der gültige Reisepass zum Datenabgleich vorzuzeigen. Der ausgefüllte und unterschriebene Meldeschein wird Bestandteil des Gastaufnahmevertrages und ist zwingender Bestandteil desselben.

§ 4 LEISTUNGEN

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten
  2. Nimmt der Kunde seine gebuchten Leistungen wie z.B. Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm kein Anspruch auf Rückvergütung oder Minderung zu.
  3. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen. Abweichende Pensionswünsche müssen vom Hotel genehmigt werden.
  4. In allen Räumlichkeiten des Hotels ist das Rauchen verboten. Sollte in den zur Verfügung gestellten Zimmern oder Räumlichkeiten geraucht worden sein, so erhebt das Hotel eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 50,00 € für die Reinigung als Mehraufwand.
  5. Die Preise der Zimmer verstehen sich pro Zimmer und Nacht inklusive der geltenden gesetzlichen MwSt. Eine gesetzliche Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Eine Preisanpassung bei Buchungen vor mehr als sechs Monaten behält sich das Hotel vor. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.
  6. Erfüllt der Kunde den abgeschlossenen Vertrag nicht, so verpflichtet er sich, einen pauschalierten Schadenersatz zu entrichten. Dieser Schadenersatzanspruch bemisst sich nach der in der Reservierungsbestätigung benannten Vergütung oder nach den durch Aushang festgestellten Preisen, welche das Hotel für seine Leistungen in Rechnung bringt. Der pauschalierte Schadenersatzanspruch beläuft sich auf 80 % der so zu ermittelnden Summe. Dem Hotel ist es darüber hinaus unbenommen, einen höheren Schadenersatzanspruch durch konkreten Nachweis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
  7. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die Optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
  8. Speisen und Getränke, die nach Angaben eines Kunden für Festlichkeiten o. ä. bestellt und deren Bestellung schriftlich bestätigt wurde, werden unabhängig von der Inanspruchnahme der tatsächlichen Leistungen in vollem Umfange in Rechnung gestellt.
  9. Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Veranstaltungen das Mitbringen von Speisen und Getränken untersagt.
  10. Skonto auf Reservierungen des Hotels wird nicht gewährt.

§ 5 ZAHLUNGEN

  1. Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Kunden fällig. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Das Hotel darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.
  2. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird.
  3. Abweichend hiervon kann gesondert vereinbart werden, dass eine Zahlung erst auf Rechnung erfolgt. Rechnungen an Firmen oder Reisebüros werden nur gestellt, wenn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegt und das Hotel diese akzeptiert. Andernfalls ist die Rechnung vor Ort zu zahlen. Der in einer Rechnung ausgewiesene Vergütungsbetrag ist sofort fällig. Einer weiteren Mahnung zur Begründung eines Verzuges bedarf es nicht. Ansonsten gelten für den Verzug die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Hotel bleibt es vorbehalten, eine Anzahlung vor Erbringung der Leistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung bestimmt sich nach der Art der zu erbringenden Leistung; sie kann höchstens 80 % der vereinbarten Vergütung betragen. Sollte die Anzahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt beim Hotel eingehen, so wird das Hotel von der Verpflichtung zur Leistung frei, behält jedoch den vereinbarten Vergütungsanspruch. Bei unbarer Entrichtung der Anzahlung ist maßgeblich der Tag der Gutschrift auf ein Konto des Hotels.
  4. Übersteigt der Rechnungsbetrag das Dreifache des Übernachtungspreises, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z. B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Kunden zu verlangen.
  5. Zwischenrechnungen sind vom Kunden direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
  6. Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten vom Hotel maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 50 % der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung zwei Wochen vor Ankunft der Gruppe beim Hotel eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird.

§ 6 STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements gelten folgende Bedingungen:

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis sechs Wochen vor Anreisetermin möglich.
  2. Bei Stornierungen bis drei Wochen vor Anreise berechnen wir Ihnen 50 % der gebuchten Leistungen.
  3. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitraum sowie No Show berechnen wir Ihnen 80 % der gebuchten Leistungen.
  4. Werden Restaurantleistungen (Buffet, à la Carte für große Gruppen etc.) weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin ganz oder teilweise abbestellt, fallen 70 % des vereinbarten Preises an.
  5. Jede Stornierung bedarf der Schriftform und wird nur dann akzeptiert.

§ 7 HAFTUNG

  1. Das Hotel haftet gegenüber dem Kunden oder dem Veranstalter nicht, wenn die Erbringung der Leistung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich geworden ist.
  2. Der Kunde oder der Veranstalter haften gegenüber dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden. Eine Haftung für mitgebrachte Wertsachen oder Gegenstände bei einer Veranstaltung ist ausgeschlossen.
  3. Das Hotel haftet gegenüber dem Kunden nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.000,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 750,00 €, es sei denn, das Hotel oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.
  4. Bringt der Kunde ein Kfz oder Motorrad mit und wird dies auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz geparkt, ist eine Haftung des Hotels ausgeschlossen.
  5. Bringt der Kunde ein Fahrrad, E-Bike oder Anhänger mit und wird dieses/r auf einem vom Hotel bereitgestellten Abstellplatz oder in Fahrradgaragen des Hotel geparkt, ist eine Haftung des Hotels ausgeschlossen.
  6. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Hotels wird ausgeschlossen.

§ 8 KÜNDIGUNG

  1. Benutzt der Kunde die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann die Betriebsstätte Weinberghotel Edelacker das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
  2. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von der Betriebsstätte Weinberghotel Edelacker in analogen oder digitalen Medien zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen in der Betriebsstätte einlädt. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

§ 9 SONSTIGES

  1. Fundsachen werden sechs Monate aufgehoben und können gegen Anfrage und Kostenerstattung nachgesandt werden.
  2. Sonstige Leistungen des Hotels sind unverbindlich. Es erfolgt kein Rechtsanspruch.
  3. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Naumburg vereinbart. Für die gesamten Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
  4. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages unter den übrigen Bestimmungen nicht.
  5. Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.
  6. Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
  7. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
  8. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Stand: Dezember 2023

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